Wir bedanken uns für Ihre zahlreichen Einreichungen. Die Abstract-Autoren werden gegen Ende April über das Ergebnis der Auswertung informiert.
Sofern noch keine Mitgliedschaft in der DGKFO besteht, muss der Antrag auf Mitgliedschaft bis spätestens 31.07.2026 vorliegen. Dieser Termin wurde mit der Mitgliederversammlung abgestimmt. Eine Verlängerung ist auch in Sonderfällen nicht möglich. Andernfalls können die eingereichten Beiträge nicht bei einer Vergabe der Tagungsbestpreise und der Posterpreise berücksichtigt werden.
Um den fest fixierten Termin der Neuanmeldung nicht zu verpassen, empfehlen wir den Antrag auf Mitgliedschaft und die Abstracteinreichung zeitlich zu koppeln. Den Antrag finden Sie hier:
Die Anträge können Sie an das Berliner Büro der Gschäftsstelle mailen oder schicken.